#AlleAnBord

Besondere Bedingungen für Charterfahrten

der

Gute Gezeiten GmbH
Burgstraße 23 (Hinterhaus)
48151 Münster

Präambel

Vielen Dank für Dein Interesse an der Buchung einer Charterfahrt mit der MS Günther (nachfolgend auch „Schiff“ genannt). In diesen Besonderen Bedingungen für Charterfahrten (nachfolgend auch „BBC“) möchten wir Dir, in Ergänzung zu unseren AGB, die für unsere Charterfahrten geltenden Geschäftsbedingungen mitteilen. Bei den von Dir zu buchenden und von uns durchzuführenden Charterfahrten agierst Du als Veranstalter der Fahrt und des hierbei auf unserem Schiff stattfindenden Programms. Die hierfür sowie die insgesamt für unsere Charterfahrten bei Abschluss eines Chartervertrages geltenden ergänzenden Regelungen stellen wir in diesen BBC auf.

Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Charterfahrten sind Fahrten, bei denen Du das Schiff für eine eigene Veranstaltung mietest und dadurch zum Veranstalter Deiner Charterfahrt auf unserem Schiff und damit auch Deines eigenen Programms wirst, das Du mit uns im Rahmen des Chartervertrages vereinbart hast. Der Chartervertrag kommt hierbei durch Annahme unseres auf Basis Deiner Anfrage erstellten Angebots zustande. Siehe insoweit auch die Ziff. 3 der AGB.

(2) Die Dauer, während der Du unser Schiff im Rahmen der von Dir gebuchten Charterfahrt nutzen darfst, wird individuell im Angebot und damit im Falle der Annahme des Angebots im Chartervertrag vereinbart. Die Fahrtzeit entspricht, soweit nicht anders vereinbart, der Nutzungsdauer abzgl. der Liegezeit.

(3) Die zwischen uns vertraglich vereinbarten Preise gelten für das im Rahmen unserer Chartermappe kommunizierten Einsatzgebietes unseres Schiffes.

(4) Während einer Charterfahrt kannst Du mit maximal 130 Personen (gleich ob Kinder oder Erwachsene) auf unserem Schiff sein. Eine Überschreitung dieser maximal zulässigen Personenzahl ist in keinem Fall erlaubt.

Gastronomie
(1) Im Rahmen des Vertragsschlusses über die Charterfahrt erteilst Du uns, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, einen gastronomischen Auftrag zur Bewirtung von Dir und den auf Deiner Charterfahrt mitfahrenden Personen mit unseren gastronomischen Leistungen, insbesondere also mit Speisen und Getränken. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen, ebenso wie der Verkauf derartiger Waren durch Dich oder von Dir beauftragten Dritten sowie insbesondere durch die an der von Dir gebuchten Charterfahrt teilnehmenden Personen ist nicht gestattet.

(2) Für unsere gastronomischen Leistungen gilt das Folgende:

a. Die Festlegung der Vergütung für unsere gastronomischen Leistungen ergibt sich aus unserem Angebot bzw. dem hierauf mit Dir geschlossenen Chartervertrag.

b. Hierbei gilt, dass wir, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, die hieraus hervorgehende Vergütung anhand der tatsächlich auf der Charterfahrt mitfahrenden Personen berechnen.

c. Für Buffets und Menüs ist bei Unterschreitung der vereinbarten Personenanzahl, soweit eine Abweichung nicht spätestens 14 Tage vor der Charterfahrt per Textform E-Mail ausreichend) uns gegenüber bekannt gegeben wurde, die gesamte vereinbarte Vergütung für vereinbarte Buffets und Menüs zu entrichten. Dir verbleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Wir bieten Dir im Rahmen einer Charterfahrt verschiedene Getränkemöglichkeiten an. Zum einen hast Du die Möglichkeit, einen „Getränke à la Carte“ Service in Anspruch zu nehmen, wobei die jeweils auf der Getränkekarte ersichtlichen Preise am Tag der Charterfahrt gelten. Alternativ kannst Du bereits vorab im Rahmen des Angebotes bzw. des Chartervertrages Getränkepauschalen für die mit uns vereinbarte Anzahl an mitfahrenden Personen buchen.

(4) Sofern Getränke als Getränkepauschalen abgerechnet werden, gilt der Pauschalpreis für die vereinbarte Dauer der Pauschale. Im Anschluss verzehrte Getränke werden à la carte abgerechnet, sofern dies nicht im Angebot bzw. im Chartervertrag anders vereinbart wurde.

(5) Das auf unserem Schiff vorhandene Getränkesortiment ergibt sich aus der Chartermappe. Zumutbare Änderungen des Getränkesortiments durch vergleichbare Getränke bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.

(6) Aufgrund begrenzter Lagerkapazität auf dem Schiff, kann es dazu kommen, dass einzelne Getränkesorten aus dem Pauschalangebot während einer Veranstaltung nicht mehr verfügbar sind. In diesem Fall gilt die Getränkepauschale automatisch für die noch vorhandenen Getränkesorten.

Mitwirkungspflichten & Verantwortung
(1) Du hast uns aus abrechnungstechnischen Gründen die Anzahl der auf der von Dir gebuchten Charterfahrt mitfahrenden Personen spätestens 14 Tage vor der Charterfahrt final in Textform E-Mail ausreichend) bekanntzugeben. Sollte es hierbei eine Differenz zwischen der im Angebot bzw. im Chartervertrag angegebenen und der 14 Tage vor der Charterfahrt bekanntgegebenen Personenzahl geben, behalten wir uns das Recht vor, eine individuelle Bearbeitungsgebühr für die Änderung von maximal 200 EUR zzgl. USt. zu erheben.

(2) Wir zählen bei jeder Veranstaltung die tatsächlich anwesenden mitfahrenden Personen. Eine Abrechnung etwaiger auf der mitfahrenden Personenanzahl basierender Vergütungsbestandteile erfolgt anhand der durch unser Personal gezählten, tatsächlich während Deiner Charterfahrt auf dem Schiff anwesenden Personen. Sofern jedoch weniger Personen an der Charterfahrt teilnehmen, als Du uns in Textform 14 Tage vor der Charterfahrt bekanntgegeben hast, gilt, dass wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 4,00 EUR (brutto) pro Person und Stunde berechnen.

(3) Auf unserem Schiff dürfen keine nicht-vereinbarten Veranstaltungen sowie keine Veranstaltungen mit politisch-extremistischem oder religiös-extremistischem Inhalt durchgeführt werden. Jede Veranstaltung mit politischem oder religiösem Inhalt muss als solche vor Vertragsschluss durch Dich an uns übermittelt und von uns gesondert in Textform E-Mail ausreichend) freigegeben werden. Falls eine Übermittlung entsprechender Informationen nicht erfolgt ist bzw. falls eine Charterfahrt nicht von uns freigegeben wurde, können wir jede absprachewidrig angetretene Charterfahrt unmittelbar abbrechen, ohne dass Du hierdurch Ersatzansprüche gegen uns herleiten kannst. Zudem sind wir nach unserer Wahl zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Chartervertrag berechtigt.

(4) Falls wir Dich entsprechend dazu auffordern, hast Du uns bis 30 Tage vor der Charterfahrt ein Nutzungskonzept der von Dir beabsichtigten Charterfahrt samt der von Dir während der Charterfahrt beabsichtigten Veranstaltungskonzepts vorzulegen. Bei Freigabe dieses Nutzungs- und Veranstaltungskonzepts wird dieses unmittelbar zum Vertragsbestandteil. Solltest Du anschließend oder während der Durchführung der Charterfahrt wesentlich hiervon abweichen, sind wir zum sofortigen Abbruch der Charterfahrt berechtigt, ohne dass Du hierdurch Ersatzansprüche gegen uns herleiten kannst. Zudem sind wir nach unserer Wahl zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Chartervertrag berechtigt.

(5) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt uns in den vorgenannten Fällen neben dem Rücktritt bzw. der fristlosen Kündigung des Chartervertrages ausdrücklich vorbehalten. Vorgenanntes Recht zum Rücktritt bzw. der fristlosen Kündigung steht uns zudem im Falle von irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen (bspw. falscher Angaben zu Deiner oder zu teilnehmenden Personen oder des Zwecks Deiner Charterfahrt).

(6) Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen sowie die Verwendung von elektrischen Geräten auf dem Schiff ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform, E-Mail ausreichend) gestattet. Für jegliche angebrachte Dekoration muss der B1-Nachweis/B1-Zertifikat (schwer entflammbar nach DIN 4102) vorhanden sein. Für die Aufstellung und das Anbringen von Dekorationsmaterialien sowie für die Verwendung von elektrischen Geräten bist Du selbst verantwortlich. Sollte es im Rahmen einer Charterfahrt zu Beschädigungen kommen, die Du, die auf Deiner Charterfahrt mitfahrenden Personen oder die von Dir oder den mitfahrenden Personen mitgebrachten Gegenstände oder Geräte verursacht haben, hast Du hierfür uns gegenüber wie für eigenes Verschulden einzustehen. Der Einsatz von Konfetti und Luftschlangen aus Papier ist auf dem Schiff untersagt.

(7) Eine für Deine Charterfahrt ggf. erforderliche Anmeldung beim zuständigen Vergnügungssteueramt sowie bei der betreffenden Bezirksdirektion der „GEMA“ liegt in Deiner ausschließlichen Verantwortung.

(8) Du bist verpflichtet, für die Charterfahrt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.

(9) Es ist Dir bei entsprechender vorheriger Zustimmung (mindestens in Textform - E-Mail ausreichend) durch uns gestattet, Fahrkarten für Deine Charterfahrten zu verkaufen. Ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung darfst also keine Veranstaltungen auf dem Schiff durchführen, für die Du selbst Zutrittsberechtigungen für unser Schiff auf der von Dir gebuchten Charterfahrt an Dritte weiterverkaufst.

(10) Ein öffentliches Bewerben der von Dir gebuchten Charterfahrt ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung in Textform E-Mail ausreichend) durch uns gestattet.

(11) Du darfst im Rahmen der von Dir gebuchten Charterfahrten keine öffentlichen Veranstaltungen abhalten. Personen, die an den von Dir gebuchten Charterfahrten teilnehmen, müssen hierfür eine Einladung von Dir erhalten haben.

(12) Sofern Du eine Charterfahrt mit überwiegend jungem Publikum (d.h. mehr als 30 % aller mitfahrenden Personen unter 18 Jahren) oder mit einer Anzahl von mitfahrenden Personen ab 90 Personen veranstalten möchtest, hast Du uns hierüber im Vorfeld mindestens in Textform E-Mail ausreichend) in Kenntnis zu setzen. Wir entscheiden daraufhin, ob zusätzliches Sicherheitspersonal an Bord erforderlich ist. Die Kosten hierfür sind von Dir zu tragen. Charterfahrten, bei denen mehr als 50 % der mitfahrenden Personen jünger als 18 Jahre alt sind, bedürfen der ausdrücklichen Freigabe in Textform E-Mail ausreichend) durch uns.

(13) Eine Buchung der auf dem Schiff befindlichen TV-Geräte (bspw. Smart-TVs als Monitore für Präsentationen) umfasst lediglich die Buchung des entsprechenden Gerätes selbst. Für eine Einspeisung des jeweiligen Signals bist Du selbst verantwortlich. Hierfür etwaig benötigtes technisches Equipment (bspw. HDMI-Kabel) hast Du selbst mitzubringen.

(14) Zusatzleistungen von Dritten, die Du über unsere Vermittlungstätigkeiten in Anspruch nimmst, wie bspw. die Leistungen von Fotografen, DJs, Künstler, Sonderdrucke von Einladungskarten, Erstellung von Blumendekorationen oder personalisierten Flaggen, sind nur dann Bestandteil des Chartervertrages, wenn dies ausdrücklich zwischen uns vereinbart wurde. Vertragsverhältnisse entstehen hierbei, sofern nicht anderweitig kommuniziert bzw. vereinbart, direkt zwischen Dir und dem Dritten. Sollten die jeweiligen Dritten eigene Geschäftsbedingungen haben, werden wir Dir diese im Rahmen der Übersendung unseres Angebotes zukommen lassen.

(15) Die Endreinigung des Schiffes nach Abschluss einer Charterfahrt übernehmen wir. Sie ist grds. Bestandteil des Angebotes bzw. des Chartervertrages. Sollte das Schiff jedoch in erheblicher Weise, also über das übliche Maß einer Charterfahrt hinaus, verschmutzt sein, sodass eine Sonderreinigung unter Einsatz von Spezialisten wie bspw. Maler oder Lackierer, Glaser, professionelle Reiniger etc. notwendig sein sollte, sind wir berechtigt, Dir den hierdurch entstandenen Mehraufwand gesondert und über den im Angebot bzw. im Chartervertrag vereinbarten Preis hinaus in Rechnung zu stellen.

Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die zwischen uns für Deine Charterfahrt vereinbarte Vergütung sowie deren Zahlungsbedingungen ergeben sich, sofern nicht anderweitig in diesen BBC kommuniziert, aus unserem Angebot bzw. aus dem Chartervertrag.

(2) Sämtliche Vergütungsbestandteile verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Die Stellung einer Schlussabrechnung erfolgt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, erst dann, wenn die genaue Nutzungszeit und der genaue Gastronomie- und Getränkeumsatz festgestellt wurden.

(3) Wir sind berechtigt, von Dir die Stellung einer angemessenen Sicherheit (Kaution) zu verlangen. Die vereinbarte Kaution hat spätestens 30 Tage vor der vereinbarten Fahrt auf einem von uns genannten Konto gutgeschrieben zu sein. Sollte die Charterfahrt bereits innerhalb der 30 Tage stattfinden, wird ein anderer Zeitpunkt für die Kautionshinterlegung kommuniziert.

(4) Wir sind berechtigt, Preisänderungen von bis zu 15 % auch nach Abschluss des Chartervertrages bis zu 14 Tage vor Stattfinden der Charterfahrt (Datum der letztmöglichen Kommunikation) mit Deiner Zustimmung vorzunehmen, sollten konkrete Umstände, wie insbesondere entsprechende Preisänderungen durch Lieferanten bzw. entsprechende Preisänderungen zum Betrieb des Schiffs (bspw. Erhöhung von Treibstoffpreisen), eintreten.

Stornierung
(1) Du hast die Möglichkeit, eine Charterfahrt, die Du durch Annahme unseres Angebotes bereits gebucht hast, zu stornieren. Eine Stornierung hat hierbei mindestens in Textform zu erfolgen (z.B. per E-Mail oder Post). Ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht wird durch diese Stornierungsregelungen nicht berührt.

(2) Die Stornierungsgebühren berechnen sich auf Basis der final durch Dich gemeldeten Anzahl an mitfahrenden Personen bzw., sollte diese vor der Stornierung noch nicht feststehen, auf Basis der im Angebot bzw. Chartervertrag vermerkten Personenzahl. Sofern weder auf dem Angebot bzw. im Chartervertrag noch durch Deine Bekanntgabe eine konkrete Personenanzahl festgelegt wurde, wird zur Berechnung der Stornierungsgebühren von einer Personenzahl von 80 Erwachsenen ausgegangen. Wurde auf dem Angebot bzw. Chartervertrag eine Personenspanne angegeben, wird mit der höchsten Zahl kalkuliert. Soweit Getränke à la carte gebucht wurden oder noch keine Angaben zur Getränkeauswahl gemacht wurden, wird zur Berechnung der Stornierungsgebühren von einem Mindestumsatz für Getränke von 4,00 Euro pro Person und pro Stunde ausgegangen. Andernfalls dient die gebuchte Getränkepauschale als Berechnungsgrundlage.

(3) Wurden gastronomische Leistungen gebucht, werden diese gemäß der untenstehenden Tabelle bei den Stornierungsgebühren berücksichtigt. Soweit Du noch keine Speisenauswahl getroffen hast, wird zur Berechnung der Stornierungsgebühren bei tagsüber (von morgens bis 17 Uhr) geplanten Fahrten von einem Mindestumsatz für Speisen von 10,00 Euro pro Person für Speisen ausgegangen und bei abends geplanten Fahrten (ab 17 Uhr) von 20,00 Euro pro Person. Falls eine Buchung gastronomischer Leistungen im Rahmen des Angebotes bzw. des Chartervertrages explizit ausgeschlossen wurde, fallen keine Stornierungsgebühren für die Speisengastronomie an.

(4) Solltest Du weitere Leistungen von uns oder über uns gebucht haben, wie bspw. einen DJ, einen Fotografen oder Sicherheitspersonal, und sollten wir im Rahmen der Zurverfügungstellung dieser Leistungen Dein unmittelbarer Vertragspartner sein, fallen für die Stornierung dieser Leistungen Stornierungsgebühren gemäß der untenstehenden Tabelle an.

(5) Im Einzelnen gelten folgende Abstufungen:


Bis 120 Tage vor der Fahrt:

  • 30% Charterrate
  • Gastonomie (Speisen) und Getränkeumsatz: 5%
  • Weitere Leistungen (insb. DJ, Fotograf, Security): 5%


Bis 90 Tage vor der Fahrt:

  • 50% Charterrate
  • Gastonomie (Speisen) und Getränkeumsatz: 15%
  • Weitere Leistungen (insb. DJ, Fotograf, Security): 15%

Bis 60 Tage vor der Fahrt:

  • 70% Charterrate
  • Gastonomie (Speisen) und Getränkeumsatz: 25%
  • Weitere Leistungen (insb. DJ, Fotograf, Security): 25%

Bis 14 Tage vor der Fahrt:

  • 80% Charterrate
  • Gastonomie (Speisen) und Getränkeumsatz: 40%
  • Weitere Leistungen (insb. DJ, Fotograf, Security): 40%

Ab 14 Tage vor der Fahrt:

  • 90% Charterrate
  • Gastonomie (Speisen) und Getränkeumsatz: 80%
  • Weitere Leistungen (insb. DJ, Fotograf, Security): 80%